Was wollen und müssen wir alle künftig beachten, um die Gesundheit aller zu gewährleisten:
1. Abstand halten
Alle müssen einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Jedem Schüler und jeder Schülerin wird eine gekennzeichnete Fläche von mindesten 10 m2 zur Verfügung gestellt. Berührungen (z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Korrekturen) sind nicht gestattet. Dadurch kann es notwendig werden, einige wenige Kurse temporär zu splitten. Wir versuchen bei Änderungen uns in jedem Fall mit den Schülern bzw. Eltern persönlich abzustimmen. Bitte informieren Sie sich auch über den aktuellen Stundenplan auf der Website.
2. Mund und Nase bedecken
Beim Betreten, Verlassen und der Bewegung in den Räumen der Ballettschule muss eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. Dies gilt nicht beim Tanzen. Wer möchte, kann natürlich auch während des Unterrichts eine Mund- und Nasebedeckung tragen.
3. Hände reinigen/desinfizieren
Beim Betreten und Verlassen der Ballettschule sind die Hände zu desinfizieren. Hierfür haben wir einen Spender für Desinfektionsmittel am Eingang aufgestellt. In den Toilettenräumen stellen wir Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
4. Die Garderobe kann nicht genutzt werden
Die Garderobe und der Empfangs- und Wartebereich bleiben geschlossen. Alle Schüler kommen bitte in Trainingskleidung und mit Ballettfrisur zum Unterricht. Jüngere Schüler (bis 6 Jahre) werden von einer Begleitperson in den Ballettsaal begleitet. Die Schüler ziehen im Ballettsaal ihre Tanzschuhe an und stellen Tasche und Straßenschuhe am Rand des Saals ab. Allgemein: Der Aufenthalt in den Räumen der Ballettschule ist auf das Nötigste zu beschränken.
5. Zeitlich versetzte Klassenwechsel
Zwischen den Unterrichtsstunden bauen wir genug Pufferzeit ein, so dass Begegnungen von Ankommenden und gerade die Schule verlassenden Schülern vermieden werden.
6. Nies- und Husten-Etikette
Die Nies- und Hustenetikette (in die Armbeuge, niemals in Richtung von Personen) ist einzuhalten.
7. Wann müssen wir mit dem Unterricht aussetzen?
Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Räume der Ballettschule nicht betreten. Die Corona-Verordnung sieht für uns als Betreiber zwingend vor, Personen mit Erkältungssymptomen zum Verlassen der Räume aufzufordern.
8. Was tun wir, um die Räume sauber zu halten?
Wir reinigen und desinfizieren alle Flächen, die vom Personal oder den Schülern berührt werden, regelmäßig zwischen den Unterrichtsstunden. Das gilt natürlich auch für die Toilettenräume. Wir versuchen, eine kontinuierliche Belüftung der Räume auch während des Unterrichts zu gewährleisten. In jedem Fall wird zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden gelüftet.
9. Dokumentation
Wir dokumentieren die Anwesenheit aller Personen in den Räumen der Schule mit Kurs, Vorname, Name, Datum Uhrzeit von/bis . Schüler, die testweise am Unterricht teilnehmen („schnuppern“), müssen Ihre Kontaktdaten in einem Formular notieren. Kommt kein Vertragsverhältnis zustande, werden diese Informationen wieder vernichtet. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Daten an nicht berechtigte Dritte erfolgt nicht.